Vor einigen Jahren wurde das Berufsbild in der Pflege um einen weiteren Beruf erweitert. Der Alltagsbegleiter oder auch die Präsenzkraft agiert losgelöst von der klassischen Pflege. Kern der Aufgabe ist es, demente Personen oder Menschen mit einem körperlichen Handicap durch den „ganz normalen“ Alltag zu begleiten. Die Qualifizierung für diesen Beruf nimmt sechs Monate in Anspruch. Das Pflegestärkungsgesetz 2015 hat den Anspruch auf die Kostenübernahme für einen Alltagsbegleiter juristisch begründet.
Die Tätigkeiten in der Alltagsbegleitung
Diese Form der Lebenshilfe stellt ein Bindeglied zwischen Patient auf der einen Seite und Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung auf der anderen Seite dar. Eine der wesentlichen Voraussetzungen, um als Alltagsbegleiter arbeiten zu können, ist die Fähigkeit, sich in den Patienten einfühlen zu können. Kommunikationsstärke und enorme psychische Belastbarkeit stellen zwei weitere Punkte dar.
Alltagsbegleiter agieren in erster Linie in der Voll- und Teilzeitunterbringung in Pflegeheimen. Die Tätigkeiten sind vielfältig und dienen laut Definition durch § 2 Abs. 1 Betreuungskräfte-Richtlinie dazu, die physische Situation des Patienten zu verbessern und psychisch positiv auf ihn einzuwirken.
Paragraf 2, Abs. 2 der Richtlinie zeigt auch auf, welche Tätigkeiten durch einen Alltagsbegleiter unter anderem ausgeführt werden können: „Malen und basteln, handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten, Haustiere füttern und pflegen“. Gerade bei Demenzkranken findet sich häufig ein ausgeprägter Bewegungsdrang. Aufgabe eines Alltagsbegleiters kann es in diesem Fall sein, mit dem Patienten einfach einen ausgedehnten Spaziergang zu unternehmen.
Mit der Schaffung dieses Berufsbildes sollte erreicht werden, dass das klassische Pflegepersonal entlastet wird. Da der Alltagsbegleiter keine medizinischen Aufgaben hat, soll für die Patienten mehr Personal verfügbar sein, welches sich um sie kümmert. Ziel ist es, ihnen ein Gefühl der Wertschätzung zu vermitteln, aber auch das Selbstwertgefühl der Patienten zu heben.
In der Summe sollen die Aufgaben des Alltagsbegleiters dazu führen, mehr Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu vermitteln und ein Mehr an Austausch mit anderen Menschen stattfindet. Es geht um die Beschäftigung, die Begleitung und geistige Förderung der betreuten Person.
Entlastung bei der Hauspflege
Auch wenn Alltagsbegleiter in erster Linie stationär arbeiten, besteht durchaus die Möglichkeit, eine ambulante Lösung zu finden. Zielgruppe für die Inanspruchnahme sind Personen, die beispielsweise einen dementen Angehörigen zu Hause betreuen. Um den Angehörigen hin und wieder eine Auszeit, beispielsweise für einen Theater- oder Kinobesuch zu ermöglichen, kann ein Alltagsbegleiter im Rahmen der Verhinderungspflege durchaus stundenweise engagiert werden.
Pflegende Angehörige sollten aber auf jeden Fall im Vorfeld mit der Pflegeversicherung die Kostenübernahme bei Einsätzen auf Stundenbasis klären. Neben der Abrechnung im Rahmen der Verhinderungspflege besteht auch die Option, den Aufwand über Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu reduzieren. Diese Leistungen betragen 125 Euro pro Monat. Der Begriff Betreuungs- und Entlastungsleistungen wurde zum 1.1.2017 in „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ umformuliert, ist aber noch nicht weitläufig bekannt.
Die Pflegeversicherungen kennen sogenannte „niedrigschwellige“ Anbieter. Dabei handelt es sich in der Regel um ehrenamtliche Helfer, beispielsweise vom Roten Kreuz, den Maltesern oder ähnlichen Institutionen. Diese sind deutlich kostengünstiger als beispielsweise Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes.
War die Alltagsbegleitung zu Beginn nur für Demenzkranke und Alzheimerpatienten vorgesehen, kann heute auf der Grundlage des Pflegestärkungsgesetzes jeder Patient mit Pflegestufe darauf zurückgreifen.
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