Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – diesen Begriff haben viele Menschen noch nie gehört. Er steht für eine Leistung der Pflegekassen, der nur wenigen Betroffenen geläufig ist.
Die Zahl der Personen, welche in den eigenen vier Wänden von ihren Angehörigen gepflegt werden, nimmt kontinuierlich zu. Dies verwundert nicht weiter. Im Jahr 2017 betrug die Zahl der pflegebedürftigen Personen in Deutschland 3,4 Millionen. Nur ein Viertel davon lebte in einem Pflegeheim, 2,55 Millionen Menschen wurden zu Hause gepflegt. Obwohl ambulante Pflegedienste zurzeit der am stärksten wachsende Wirtschaftszweig sind, liegt ein großer Teil der Arbeit bei den Angehörigen. Neben der physischen und psychischen Belastung der Familie ist Pflege mit Kosten verbunden.
Trotz der Sachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder des Pflegegeldes der Pflegeversicherung geht die häusliche Pflege oft mit weiterführenden, anfangs nicht bedachten finanziellen Aufwendungen für die Familie einher.
Gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel
Unser Tipp: Nutzen Sie ihr gesetzlich verbrieftes Recht auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro monatlich.
Was es damit auf sich hat, wie hoch die Übernahme der Kassen ausfällt, und welche Möglichkeiten zum Bezug Sie haben, erfahren Sie in diesem Artikel.
Unsere Empfehlung – Pflegehilfsmittel bequem & kostenlos per Pflegemittelbox
Die Pflegekasse übernimmt für ambulant gepflegte Senioren die Kosten für Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat.
Wir stellen Ihnen hier zwei sehr gute Anbieter vor, bei denen Sie die Hilfsmittel problemlos und gratis als monatliche Box online bestellen können.
- Kostenlose Lieferung
- Übernahme der Abrechnung mit der Pflegekasse
- Individuelle Zusammenstellung der Box
Pflegehilfsmittel kostenlos monatlich erhalten
Empfehlenswerte Anbieter:
- Gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel
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- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen – eine zusätzliche finanzielle Entlastung
- Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
- Exkurs: Welche Leistungen gibt es im Normalfall von der Pflegeversicherung?
- Kleine Abweichung bei Mitgliedern einer privaten Krankenversicherung beim Bezug von kostenlosen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – selbst kaufen oder liefern lassen?
- Wie funktioniert der Versand von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch durch einen Online-Anbieter?
- Liefert jede Apotheke oder gibt es spezialisierte Anbieter?
- Pflegehilfsmittel online bestellen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen – eine zusätzliche finanzielle Entlastung
Erfolgt die Betreuung des Pfleglings zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst, bringt dieser in der Regel die von ihm benötigten Pflegehilfsmittel mit. Angehörige, die ebenfalls Bedarf haben, gehen in die Apotheke und kaufen die benötigten Utensilien.
Zu diesen Utensilien zählen
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für die Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- Schutzschürzen
- Mundschutz und Fingerlinge
- Aufsaugende Betteinlagen
Ärgerlich ist es, wenn Sie von anderen Menschen, die Angehörige pflegen, erfahren, dass Sie einen Teil der Kosten hätten sparen können, da Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Erstattung haben. Den wenigsten Betroffenen ist dieser Sachverhalt bekannt.
Gesetz
Weshalb erstattet die Pflegeversicherung diese Utensilien und in welcher Höhe?
Reden wir zunächst über die Höhe der Erstattung. Für diese genau definierte Gruppe von Pflegebedarf erstattet die Pflegeversicherung jeden Monat 40 Euro, ohne dass eine Anrechnung auf die Sachleistung oder das Pflegegeld erfolgt. Die Betroffenen haben einen zusätzlichen Anspruch auf diese finanzielle Entlastung. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §40 Abs. 2 des elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Diese Regelung greift natürlich auch bei Mitgliedern einer privaten Pflegeversicherung, auch wenn die Abwicklung etwas von der für gesetzlich Versicherte abweicht.
Es stellt sich zunächst die Frage, weshalb ausgerechnet diese oben genannten sechs Produkte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. In erster Linie geht es um Hygiene und den Schutz des Pflegebedürftigen vor möglichen Infektionen. Pflegebedürftigkeit geht in fast allen Fällen mit einem Abbau der körperlichen Leistungsfähigkeit, und damit auch einem Abbau der Abwehrkräfte, einher. Eine Infektion, die bei einem Menschen mit stabiler Physis zu einer einen Tag währenden Erkältung führt, kann bei einer geschwächten Person bereits eine Lungenentzündung bedeuten. Vor diesem Hintergrund ist Hygiene bei häuslicher Pflege oberstes Gebot.
Liste
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe sind der sicherste Weg, Patient und Pfleger vor Infektionen oder der Übertragung von Keimen zu schützen. Die Konstitution der zu pflegenden Person ist häufig nicht mehr wirklich stabil. Die Abwehrkräfte des Körpers sind geschwächt. Damit erhöht sich das Risiko, dass ein Keim, der den pflegenden Personen nichts anhaben kann, zu einer Erkrankung der zu pflegenden Person führt.
Einmalhandschuhe gibt es auch in jedem Discounter. Aber warum sollen Sie dafür bezahlen, wenn Sie einen Anspruch auf Erstattung für die Kosten haben?
Desinfektionsmittel für die Hände
Desinfektionsmittel dienen gleichermaßen dem kontinuierlichen Schutz vor einer Kontamination mit Keimen. Während Handschuhe nur bei gezieltem körperlichem Kontakt zum Einsatz kommen, sollten sich die pflegenden Personen immer wieder die Hände desinfizieren, um zu verhindern, dass sie Keime verbreiten und sich der Pflegling infiziert.
Desinfektionsmittel für Flächen
Bei Flächen, Kommoden, Nachttischen, Türen etc., gilt das gleiche wie für die Hände. Die pflegende Person überträgt einen Keim auf den Nachttisch am Bett des Pfleglings, dieser kommt in Kontakt mit dem Nachttisch und – hat sich infiziert. Eine zusätzliche Erkrankung kann die Folge sein. Eine regelmäßige Reinigung der Oberflächen von Möbeln minimiert das Risiko einer Infektion und einer möglichen Schwächung des Körpers des Pflegebedürftigen.
Schutzschürzen
Schutzschürzen dienen dazu, für die pflegende Person mögliche Verunreinigungen, die während der Pflege auftreten können, zu vermeiden. Das Thema Inkontinenz tritt im Zusammenhang mit Pflegegraden durchaus auf. Schutzschürzen bestehen aus Kunststoff und sind flüssigkeitsabweisend.
Mundschutz und Fingerlinge
Was Japanern im täglichen Leben recht ist, kann einer pflegenden Person nur billig sein. Es gibt genügend Krankheiten, welche durch eine Tröpfcheninfektion übertragen werden. Dabei genügt schon ein unterdrücktes Niesen, um Krankheitserreger freizusetzen. Ein Mundschutz trägt dazu bei, dass dieses Infektionsrisiko für den Pflegebedürftigen minimiert wird.
Aufsaugende Betteinlagen zum Einmalgebrauch bei Inkontinenz
Inkontinenz ist ein ernstzunehmendes Thema. Jeden Tag die Matratze reinigen zu müssen, ist kein Spaß. Aufsaugende Betteinlagen sorgen dafür, dass Körperflüssigkeiten, welcher Art auch immer aufgenommen und hygienisch ohne großen Aufwand entsorgt werden können.
Diese sechs Produkte werden von den Pflegekassen als „Grundausstattung“ für die häusliche Pflege anerkannt und die Kosten dafür losgelöst von allen anderen Leistungen erstattet.
Desinfektion und Schutzhandschuhe machen aber auch im umgekehrten Fall Sinn. Kommt der Pflegebedürftige aus dem Krankenhaus zurück in die eigenen vier Wände, ist nicht auszuschließen, dass er einen fremden Krankheitserreger in sich trägt. Dieser wiederum könnte auf den bis dahin gesunden Familienangehörigen übertragen werden. An einer regelmäßigen und gründlichen Desinfektion des Umfeldes führt kein Weg vorbei.
Zusammengefasst:
- Die Pflegekassen erstatten bis zu 40 Euro im Monat für „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“.
- Darunter fallen Pflegehilfsmittel, die der Hygiene und Desinfektion dienen.
- Es ist kein ärztliches Attest notwendig, um den Anspruch geltend zu machen.
- Der Anspruch darauf ist im SGB XI geregelt.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist weit gefasst. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist ausreichend, um jeden Monat eine Erstattung in Höhe von 40 Euro zu erhalten. Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1. Die meisten pflegenden Personen wissen dies nicht und kaufen Desinfektionsmittel oder Handschuhe auf eigene Rechnung in der Drogerie oder Apotheke. Das muss nicht sein. Diese Ausgaben können sich die Haushalte sparen!
Die Pflegekassen unterscheiden die zu erbringenden Leistungen nach sogenannten Produktgruppen. Die hier benannten Pflegehilfsmittel fallen laut Pflegehilfsmittelkatalog in die Produktgruppe 54.
Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Pflegeversicherung, die der jeweiligen Krankenkasse unterstellt ist, umfasst die Leistungen, welche für die Ersatzkasse leistungspflichtig ist. Für die darin aufgeführten Hilfsmittel übernimmt die Ersatzkasse die Kosten oder stellt sie leihweise zur Verfügung. Die Produktgruppen im Katalog dafür gliedern sich folgendermaßen:
- PG 50: Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
- PG 51: Hilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene
- PG 52: Hilfsmittel zur Erleichterung der selbständigen Lebensführung und Mobilität, beispielsweise Rollstühle
- PG 53: Hilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
- PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
In die Produktgruppen 50,52 und 53 fallen die Pflegehilfsmittel, welche zu den sogenannten technischen Hilfsmitteln zählen. Diese Hilfsmittel stellen die Kassen vorzugsweise auf Leihbasis zur Verfügung.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Als pflegender Angehöriger haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie kaufen die benötigten Produkte weiterhin in der Apotheke oder Drogerie und reichen dann jedes Mal die Rechnung bei der Pflegeversicherung ein.
- Sie nutzen die Onlin Services bestimmter Versandhändler. Sofern der Lieferwert 40 Euro im Monat nicht übersteigt, rechnen diese direkt mit der Pflegeversicherung ab. Für Sie bedeutet dies künftig keinerlei Aufwand.
Voraussetzungen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden in der Abrechnung gegenüber den Pflegekassen etwas anders gehandhabt. Der Anspruchsteller benötigt dafür kein ärztliches Rezept oder eine Verordnung, die Vorlage der Quittung, auch durch den Versandhandel, bei der Pflegekasse ist für eine Kostenübernahme ausreichend. Allerdings muss die zu pflegende Person eine von drei Voraussetzungen erfüllen:
- Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
- Der Pflegebedürftige wird zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen gepflegt.
- Die Pflege erfolgt durch Angehörige, Freunde oder Bekannte.
Wie beantragt man die Kostenübernahme?
Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erfolgt einmalig bei der Pflegeversicherung. Erfüllt die pflegebedürftige Person eines der drei oben genannten Kriterien, bestätigt der Pflegeversicherer die Kostenübernahme in der Regel innerhalb von vier Wochen. Als Antragsteller müssen Sie sich keine Gedanken über die Formulierung machen. Der Onlineversanddienst für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, curabox, stellt ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.
Wichtig: Sonderregelung für Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen
Neben den aufsaugenden Bettschutzeinlagen gibt es auch wiederverwendbare Bettschutzeinlagen, die Sie waschen können. Der Vorteil, neben dem ökologischen Gesichtspunkt, liegt in der besseren Verarbeitung. Der Produktgruppe 51 zugeordnet, müssen Sie diese Einlagen im Antrag gesondert erwähnen. Wiederverwendbare Einlagen fallen zwar nicht unter „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“, dennoch erstatten die Kassen zwei bis drei dieser Unterlagen pro Jahr. Allerdings müssen Sie in diesem Fall mit einer Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent, maximal 25 Euro im Jahr rechnen. Die Kosten entfallen für von der Zuzahlung befreite pflegebedürftige Personen.
Der Antrag auf Kostenübernahme besteht aus zwei Formularen, der Anlage 4 für die Kostenübernahme selbst und der Anlage 2, die Erklärung zum Erhalt der Pflegehilfsmittel.
Im Rahmen der Anlage 4 benennen Sie die monatlich benötigten Pflegehilfsmittel. Sollte es beim Bedarf später zu einer Verschiebung kommen, können Sie dies der Pflegeversicherung jederzeit mitteilen. Mit der Anlage 2 bestätigen Sie oder der Pflegebedürftige den Erhalt der Pflegehilfsmittel. Beide Formulare müssen von dem Pflegebedürftigen oder dem Bevollmächtigten unterschrieben werden.
Noch ein Tipp: Prüfen Sie, wie lange der Bewilligungszeitraum läuft. Während einige Pflegekassen eine unbegrenzte Bewilligung ausstellen, begrenzen andere diesen auf ein Jahr. Entscheiden Sie sich für den Bezug der Pflegehilfsmittel durch einen Onlineversand, erinnert dieser Sie daran, die Bewilligung zu erneuern.
Zusammengefasst:
- Anspruch besteht für jeden Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1.
- Die Abrechnung erfolgt je nach Bezugsweg direkt mit der Pflegekasse oder über einen Lieferdienst, sofern man den bequemen Weg der Lieferung wählt.
- Am einfachsten ist es, die Antragstellung über einen Lieferdienst durchführen zu lassen. Dafür bedarf es lediglich eines Auftrages.
- Einige Pflegekassen begrenzen den Bewilligungszeitraum.
Exkurs: Welche Leistungen gibt es im Normalfall von der Pflegeversicherung?
Die Einstufung zum Pflegegrad – ein Tipp
Empfiehlt der Hausarzt, dass ein Angehöriger eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst zur Feststellung eines Pflegegrades durchlaufen sollte, wird es für die Angehörigen spannend. Auf der einen Seite brächte die Einstufung in einen Pflegegrad mindestens eine finanzielle Erleichterung. Auf der anderen Seite möchten die Betroffenen dem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes beweisen, dass sie doch topfit sind. Es hat sich immer wieder als hilfreich erwiesen, wenn ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes bei dem Termin mit anwesend war.
Erste Kontakte zu Pflegediensten können Angehörige herstellen, wenn es darum geht, dass eine Kontrolle der Medikamenteneinnahme beim Pflegebedürftigen notwendig ist. Der Hausarzt kann diese Kontrolle verschreiben, die Kosten dafür trägt nicht die Pflegeversicherung, sondern die Krankenversicherung. Dieser Weg wird häufig als Einstieg zur Betreuung eines Pflegebedürftigen durch einen ambulanten Pflegedienst gewählt.
Besteht schon eine gewisse Vertrauensgrundlage zwischen Pflegepersonal und Pflegebedürftigem, kann der Pfleger darauf hinwirken, dass der Pflegebedürftige am Tag des Termins mit dem Medizinischen Dienst nicht „alles aus sich herausholt“, um seine Fitness zu demonstrieren. Damit steigen die Erfolgschancen auf eine Pflegegradeinstufung ohne Widerspruchsverfahren.
Die Pflegekassen greifen den Umstand der „Fitness“ des Pflegebedürftigen zum Gutachtertermin aus Kostengründen natürlich wohlwollend auf. Nicht umsonst kommt es immer wieder zu Widerspruchsverfahren zwischen Pflegekasse und Angehörigen. Fiel der Bescheid jedoch sofort positiv aus und die Einstufung in einen Pflegegrad ist erfolgt, stehen dem Pflegebedürftigen respektive seinen Angehörigen folgende Leistungen bei häuslicher Pflege zu:
Pflegegeld
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
– | 316 Euro | 545 Euro | 728 Euro | 901 Euro |
Pflegesachleistung (Pflege durch ambulanten Pflegedienst)
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
– | 689 Euro | 1.298 Euro | 1.612 Euro | 1.995 Euro |
Entlastungsbetrag
Zusätzlich haben die Pflegebedürftigen noch Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser beläuft sich auf 125 Euro im Monat. Die Verwendung dafür liegt beispielsweise darin, dass ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes mit dem Pflegebedürftige spazieren geht, im vorliest oder ihn zum Arzt begleitet.
Im Rahmen der Verhinderungspflege, beispielsweise, wenn die pflegenden Angehörigen in Urlaub sind, stehen ihnen noch einmal 1.612 Euro im Jahr für eine Dauer von maximal sechs Wochen zu, um damit die Betreuung des Pflegebedürftigen auch bei Abwesenheit sicherzustellen.
Und zu guter Letzt sind es noch die 40 Euro für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Gerade der Entlastungsbetrag hilft, die kleinen, aber dennoch zeitintensiven Aktivitäten „auszulagern“ und sich als Angehörigem ein wenig Freiraum zu verschaffen.
In der Summe addiert sich das Pflegegeld, auch schon bei Pflegegrad 2 bereits 316 Euro, zusammen mit dem Entlastungsbetrag, die monatlich 134 Euro für die Verhinderungspflege und die Erstattung für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch am Ende auf 615 Euro im Monat auf, wenn sie denn genutzt werden.
Obwohl eine Einstufung in Pflegegrad 1 weder bei Sachleistungen noch bei Pflegegeld einen finanziellen Zuschuss durch die Pflegekasse bedeutet, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einer Höhe von 40 Euro im Monat.
Tipp: Pflegegeld und Pflegesachleistung können auf Antrag miteinander kombiniert werden. Angenommen, der Pflegedienst „verbraucht“ im Monat aus den Sachleistungen bei Pflegegrad 2 nur 344,50 Euro, 50 Prozent des möglichen Betrages. Dem Pflegebedürftigen stehen dann noch zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes, 158 Euro zu.
Diese Lösung bietet sich an, wenn die Pflegesachleistung monatlich schwankt und es immer wieder zu einem Überhang kommt. Allerdings wird in diesem Fall der Pflegegeldanteil erst am Monatsende, nach Abrechnung der Sachleistung gezahlt. Nicht, wie bei reinem Pflegegeldbezug bereits am Monatsanfang.
Zusammengefasst:
- Der Betrag bei Pflegesachleistung übersteigt das reine Pflegegeld deutlich.
- Auf Wunsch kann mit der Pflegekasse eine Mischkalkulation vereinbart werden.
- Zusätzlich zu Sachleistung oder Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen noch weitere Leistungen zu.
Kleine Abweichung bei Mitgliedern einer privaten Krankenversicherung beim Bezug von kostenlosen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
Im Gegensatz zu den Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen privat Krankenversicherte bei ambulanten Heilbehandlungen und bei dem Kauf von Heil- und Hilfsmitteln in Vorlage treten. Privat Krankenversicherte profitieren leider nicht von dem Rund-um-Service der Onlineanbieter. Sie müssen, wie gewohnt, bei Bezug von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die Kosten zunächst selbst tragen und die Rechnung bei ihrem Krankenversicherer zur Erstattung einreichen. Hinsichtlich des Rechtsanspruchs auf kostenlose Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 Euro im Monat ändert sich durch die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung natürlich nichts.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – selbst kaufen oder liefern lassen?
Nach unserem kleinen Ausflug in die möglichen finanziellen Zuschüsse durch die Pflegeversicherung kommen wir zurück zu unserem eigentlichen Thema, den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Wahrscheinlich ist, dass Sie sich als Angehöriger um die Beschaffung der Pflegehilfsmittel kümmern. Sie haben dazu die zwei bereits erwähnten Möglichkeiten. Sie gehen selbst zur Apotheke oder Sie nutzen einen Onlinelieferservice. Sofern die Apotheke in einer Kleinstadt liegt und über genügend Parkplätze verfügt, gut. In Großstädten sieht es mit der Parksituation schon etwas anders aus. Auf dem Land ist in der Regel eine Autofahrt notwendig, um sich mit den benötigten Produkten einzudecken.
Dem stehen die Vorteile eines Lieferdienstes gegenüber. Was für eine Pizza gilt, muss für Desinfektionsmittel nicht nachteilig sein. Die Nutzung eines Lieferdienstes für Pflegehilfsmittel, hat, auch wenn die Apotheke selbst ausliefert, einen weitreichenden Vorteil. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegeversicherung. Sie müssen weder in Vorlage treten, noch sich um die Abrechnung kümmern. Der Versand erfolgt ebenfalls kostenfrei.
Welche Vorteile bietet der Pflegehilfsmittel Versand darüber hinaus?
Die Vorteile bei der Nutzung eines Pflegehilfsmittel Services gehen noch weiter:
- Automatische Lieferung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in regelmäßigen Abständen bis an die Haustüre.
- Für die Angehörigen bleibt mehr Zeit, da der Weg zur Apotheke oder Drogerie entfällt.
- Die Beantragung der Pflegehilfsmittel und die vollständige Kommunikation mit der Pflegekasse werden durch den Versandhandel übernommen.
- Es genügt, den Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch einmal zu unterschreiben. Die Abrechnung und den Erstattungsantrag bei der Pflegekasse nimmt Ihnen der Anbieter ab, ein zusätzlicher Zeitgewinn.
- Bei einer Bedarfsänderung genügt ein Hinweis an den Lieferanten. Die nächste Lieferung wird an die neuen, individuellen Bedürfnisse angepasst.
Zeit ist eines der Güter, die mit Eintritt der Pflege eines Angehörigen mit einem Mal sehr kostbar wird. Die Auslagerung der Formalitäten und die kostenlose Anlieferung benötigter Pflegehilfsmittel schaffen zumindest wieder einen kleinen Zeitpuffer.
Wie funktioniert der Versand von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch durch einen Online-Anbieter?
Die Online-Anbieter stellen die Pflegehilfsmittelpakete in der Regel in mehreren Varianten zur Verfügung. Sie schauen, welches Paket ihren persönlichen Bedarf am besten deckt.
Zunächst wählen Sie den entsprechenden Anbieter aus. Füllen Sie das notwendige Formular aus und senden es einmalig, portofrei, an den Onlinedienstleister. Dieser übernimmt alle Formalien für Sie. Er kümmert sich um die Genehmigung bei der Pflegeversicherung und sorgt dafür, dass die garantierte Kostenübernahme bis zu einer Höhe von 40 Euro im Monat greift. Ab dem vereinbarten Zeitpunkt erhalten Sie monatlich die Box mit den ausgewählten Pflegehilfsmitteln. Mit diesem Vorgehen sichern Sie sich die Zeit, die Ihnen anderweitig verloren ginge und die Sie vermutlich sinnvoller einsetzen können.
Zusammengefasst:
- Lieferdienste für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bieten einen Rund-um-Service.
- Die Dienstleister übernehmen den gesamten Verwaltungsaufwand mit der Pflegekasse.
- Es reicht eine einmalige Übersendung des Antrags.
- Die Anbieter stellen fertige Boxen mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zur Verfügung oder ermöglichen eine individuelle Zusammenstellung.
- Die Lieferung erfolgt frei Haus.
- Es gibt keine vertragliche Mindestlaufzeit.
Liefert jede Apotheke oder gibt es spezialisierte Anbieter?
Natürlich können Sie ihre Pflegehilfsmittel bei jeder Onlineapotheke bestellen. Allerdings bleiben dann die gleichen Aufgaben an Ihnen hängen, wie bei einer Bestellung in der Apotheke vor Ort. Den echten Mehrwert bieten auf den Versand von Pflegehilfsmittel spezialisierte Unternehmen. Diese wollen wir im Einzelnen vorstellen.
Pflegehilfsmittel online bestellen
Hygibox
Bei Hygibox handelt es sich um einen Anbieter aus Teltge. Hygibox bietet sechs verschiedene Pakete an. Es handelt sich bei den Pflegeartikeln ausschließlich um deutsche Markenprodukte. Alternativ zu den fertig zusammengestellten Boxen können Sie auch individuell auswählen. Der Auswahlprozess ist intuitiv, zu jedem Produkt finden Sie eine entsprechende Erläuterung. Sie gehen als Kunde keine vertragliche Bindung mit einer Mindestlaufzeit ein. Sie können den Lieferservice jederzeit kündigen.
Neben der Onlinebestellung können Sie die Bestellung ihrer Wahl auch
- Telefonisch
- Per Fax
- Per E-Mail
- Mit kostenlosem Brief
aufgeben. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Bestellung und von da an in einem regelmäßigen Turnus.
Pflegebox
Das Berliner Unternehmen stellt seinen Kunden ebenfalls eine Auswahl aus sechs vordefinierten Pflegeboxen zur Auswahl. Dieser Versandhändler unterstützt seine Kunden im Rahmen seines Internetauftritts über den reinen Pflegehilfsmittel Versand hinaus mit umfassenden Informationen rund um das Thema Pflege. Es fungiert auch als Ansprechpartner für professionelle Pflegedienste. Telefonisch ist das Team von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der Rufnummer 030 609 841323 zu erreichen. Alternativ bietet sich ein Rückruf oder der E-Mail-Kontakt an.
Hysana
Der Onlinehändler hat seinen Sitz ebenfalls in Berlin. Das Angebot deckt fünf bereits fertig zusammengestellte Pflegeboxen und eine individuell bestückbare Box ab. Die Lieferfrist für die erste Box beträgt ab Antragstellung ca. 14 Tage. Dieser Zeitraum schließt aber auch mit ein, dass Hysana nach Eingang Ihres Antrages auf kostenlose Pflegehilfsmittel bei der zuständigen Pflegeversicherung vorstellig wird, die Bewilligung einholt und im Vorfeld der ersten Lieferung alle Formalien klärt. Alle weiteren Lieferungen erfolgen dann wahlweise zum 1. eines Monats oder zum 15.
Als Kontaktmöglichkeit zu Hysana stehen ein E-Mail-Kontaktformular oder ein telefonischer Ansprechpartner bereit. Sie erreichen den Anbieter von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Rufnummer 030 – 544 450 450.
Curendo
Bei Curendo handelt es sich um eine Marke der in Berlin ansässigen Töchter & Söhne Gesellschaft für digitale Helfer mbH. Zugegeben, der Internetauftritt es Anbieters ist im Vergleich zu seinen Mitbewerbern am übersichtlichsten gestaltet, was aber an der Kernleistung, dem kostenlosen Versand von Pflegehilfsmitteln nichts schmälert.
Curendo bietet keine bereits fertig zusammengestellten Boxen. Jeder Kunde gelangt über den „Bestellen“-Button auf der Seite in den Produktbereich und kann sich dort seine Box entsprechend dem individuellen Bedarf selbst zusammenstellen. Bei den Produkten handelt es sich ausschließlich um hochwertige Markenprodukte. Die Zusammenstellung bleibt abgespeichert, so dass ein automatischer monatlicher Versand ohne weiteres Zutun des Kunden erfolgt. Ändert sich der Bedarf in der Zusammenstellung, kann dieser jederzeit angepasst und neu hinterlegt werden. Änderungen sind bis zu einer Woche vor Versand möglich. Um ganz sicher zu gehen, sieht der Kunde jedoch, ab wann die Änderung der Lieferung greift.
Über die Einstellungen zur individuellen Box lässt sich auch Lieferstopp, beispielweise bei Urlaub, veranlassen.
Für Rückfragen steht Curendo mittels eines E-Mail-Kontaktformulars zur Verfügung.
Insenio
Insenio soll das letzte Mitglied der von uns vorgestellten Lieferdienste für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sein. Der Onlinedienstleister firmiert ebenfalls in Berlin.
In Kooperation mit dem Partner Curabox setzt Insenio bei den Pflegehilfsmitteln ausschließlich auf Produkte des Herstellers Hartmann. Neben fünf bereits fertig zusammen gestellten Pflegeboxen ermöglicht es Insenio mit der Flexibox, dass Sie sich, wie bei den anderen Unternehmen auch, eine individuelle Box zusammenstellen können. Curabox selbst hat seinen Sitz in Hamburg und steht bei Rückfragen unter der Rufnummer 040 – 8740 9910 zur Verfügung. Alternativ können sich Kunden auch an Insenio über die Rufnummer 030 / 20 62 176 100 wenden.
Insenio selbst bietet nicht nur Pflegeboxen von Curabox an, sondern agiert als Online-Sanitätshaus und Onlineapotheke.
Gibt es qualitative Unterschiede bei den Lieferdiensten?
Kaum. Die angebotenen Produkte haben alle gemeinsam einen hohen Standard. Andernfalls würde die Pflegeversicherung die Kostenübernahme vermutlich ablehnen. Darüber hinaus gilt für alle Anbieter, dass der Versand kostenfrei erfolgt und Sie als Kunde jederzeit die Möglichkeit haben, individuelle Änderungen an der Zusammensetzung der Pflegehilfsmittel Box vorzunehmen.
Der einzige Unterschied findet sich im Rahmen der einzelnen Internetauftritte. Diese reichen von einer reinen Bestellplattform mit ausführlichen Produktinformationen bis hin zu Onlineauftritten mit umfassenden Hintergrundinformationen rund um das Thema Pflege und Pflegeversicherung.
Da es keine vertragliche Bindung zum jeweiligen Dienstleister gibt, bleibt es jedem selbst überlassen, der Reihe nach die Anbieter zu testen und sich dann langfristig für denjenigen zu entscheiden, bei dem er sich „am wohlsten“ gefühlt hat.
Zusammengefasst:
- Alle Lieferdienste arbeiten nur mit namhaften Herstellern zusammen.
- Es bestehen keine qualitativen Unterschiede hinsichtlich Abwicklung der Formalitäten oder den Hauslieferungen selbst.
- Änderungen in der Zusammenstellung der Boxen sind jederzeit möglich.